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Hypothekenabsicherung durch Risikolebensversicherung

  • Autor admin on 5 Februar 2010
  • Im Todesfall des Partners nicht nur allein dastehen, sondern auch noch das eigene Haus oder die eigene Wohnung verkaufen müssen, der Super-GAU für viele Eigentümer. Doch dem kann abgeholfen werden.

    Stichwort: Risikolebensversicherung

    Eine gemeinsam abgeschlossene, sogenannte verbundene Lebensversicherung, tritt ein, wenn ein Partner stirbt. Dies ist auch der Unterschied zur Lebensversicherung, bei der bei beiden Todesfällen Geld gezahlt werden würde.

    Grundsätzliches

    Wie bei jeder anderen Versicherung auch, wird von beiden Beitragszahlern ein monatlicher Betrag eingezahlt, der u.a. nach der Dauer des abgeschlossenen Vertrags berechnet wird. Wer über längere Zeit einen Vertrag abschließt, zahlt monatlich weniger und andersherum.
    Sollte eine reine Hypothekendeckung im Todesfall gewünscht sein, lässt sich auch eine Restschuldversicherung abschließen. Bei dieser werden die zu zahlenden Beiträge mit der Zeit gesenkt, da parallel zur Laufzeit ja auch die Hypothek von den Eigentümern abbezahlt wird.

    Finanzieller und zeitlicher Rahmen

    Grundsätzlich sollte man als Tilgungsrahmen in etwa dass vier- bis fünffache eigene Jahreseinkommen wählen. Die Laufzeit ist davon abhängig, inwiefern die Familienplanung abgeschnitten ist. Man sollte das Vertragsende so wählen, dass etwaige Kinder finanziell unabhängig sind und somit das elterliche Einkommen nicht mehr belasten.

    Wie bei jeder Versicherung müssen auch hier Grunddaten der Versicherten gesammelt werden. Hier ist oberstes Gesetz: Ehrlichkeit. Gesundheitlich Angeschlagene müssen selbstverständlich höheree Beiträge zahlen. Verschweigt man seine Mängel (z.B. Raucher) kann die Versicherung bei einem Todesfall auf Grund dieser Ursachen eine Auszahlung der Versicherungssumme verweigern.


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